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   BGH, 14.06.2016 - VIII ZB 4/16   

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https://dejure.org/2016,15699
BGH, 14.06.2016 - VIII ZB 4/16 (https://dejure.org/2016,15699)
BGH, Entscheidung vom 14.06.2016 - VIII ZB 4/16 (https://dejure.org/2016,15699)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 2016 - VIII ZB 4/16 (https://dejure.org/2016,15699)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 ZPO, § 511 Abs 2 Nr 1 ZPO
    Wohnraummiete: Berufungsbeschwerdewert bei Mieterhöhungsklage

  • IWW

    § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 522 Abs. 1 Satz 4, § 574 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO, § 522 Abs. 1 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, § 9 ZPO, § 577 Abs. 4 Satz 1 ZPO, § 21 GKG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erschwerung des Zugangs zur Berufungsinstanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise; Verletzung des verfassungsrechtlich verbürgten Anspruchs der Beklagten auf wirkungsvollen Rechtsschutz; Zustimmungsbegehren des Vermieters zur Erhöhung der ...

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Berufungsbeschwerdewert bei Mieterhöhungsklage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschwerung des Zugangs zur Berufungsinstanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise; Verletzung des verfassungsrechtlich verbürgten Anspruchs der Beklagten auf wirkungsvollen Rechtsschutz; Zustimmungsbegehren des Vermieters zur Erhöhung der ...

  • rechtsportal.de

    Erschwerung des Zugangs zur Berufungsinstanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise; Verletzung des verfassungsrechtlich verbürgten Anspruchs der Beklagten auf wirkungsvollen Rechtsschutz; Zustimmungsbegehren des Vermieters zur Erhöhung der ...

  • datenbank.nwb.de

    Wohnraummiete: Berufungsbeschwerdewert bei Mieterhöhungsklage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mieterhöhung: Beschwer im Zustimmungsprozess?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mieterhöhung: Beschwer im Zustimmungsprozess? (IMR 2016, 348)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.04.2014 - VIII ZB 30/13

    Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung: Wert der Berufungsbeschwer des beklagten

    Auszug aus BGH, 14.06.2016 - VIII ZB 4/16
    Das Berufungsgericht hat die Berufung der Beklagten zu Unrecht nach § 522 Abs. 1 ZPO als unzulässig verworfen und damit den verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch der Beklagten auf wirkungsvollen Rechtsschutz (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip) verletzt, denn es hat den Beklagten den Zugang zur Berufungsinstanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschluss vom 8. April 2014 - VIII ZB 30/13, WuM 2014, 427 Rn. 7 mwN).

    Die Berufungsbeschwer für Klagen auf Mieterhöhung bemisst sich gemäß § 9 ZPO im auf unbestimmte Zeit geschlossenen Wohnraummietverhältnis nach dem dreieinhalbfachen Wert des einjährigen Mieterhöhungsbetrags (Senatsbeschlüsse vom 8. April 2014 - VIII ZB 30/13, aaO Rn. 8 mwN; vom 21. Mai 2003 - VIII ZB 10/03, juris Rn. 5 f.).

  • BGH, 21.05.2003 - VIII ZB 10/03

    Streitwert und Berufungsbeschwer bei Mieterhöhungsklagen

    Auszug aus BGH, 14.06.2016 - VIII ZB 4/16
    Die Berufungsbeschwer für Klagen auf Mieterhöhung bemisst sich gemäß § 9 ZPO im auf unbestimmte Zeit geschlossenen Wohnraummietverhältnis nach dem dreieinhalbfachen Wert des einjährigen Mieterhöhungsbetrags (Senatsbeschlüsse vom 8. April 2014 - VIII ZB 30/13, aaO Rn. 8 mwN; vom 21. Mai 2003 - VIII ZB 10/03, juris Rn. 5 f.).
  • BGH, 12.07.2016 - VIII ZB 55/15

    Berufungsbeschwer nach einseitiger Erledigungserklärung in einem

    Dieses Verfahrensgrundrecht verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 62/10, WuM 2011, 177 Rn. 3; vom 8. Oktober 2013 - VIII ZB 13/13, NJW-RR 2014, 179 Rn. 8; vom 14. Juni 2016 - VIII ZB 4/16, juris Rn. 3; jeweils mwN).
  • LG Wuppertal, 27.04.2017 - 9 S 237/16

    Mieterhöhung: Wie genau müssen die Vergleichswohnungen bezeichnet sein?

    Die Berufungsbeschwer für Klagen auf Mieterhöhung bemisst sich gemäß § 9 ZPO im auf unbestimmte Zeit geschlossenen Wohnraummietverhältnis nach dem dreieinhalbfachen Wert des einjährigen Mieterhöhungsbetrags (BGH, Beschluss vom 14.06.2016, VIII ZB 4/16).
  • BGH, 04.06.2019 - VIII ZB 76/18

    Bemessung des Wertes des geltend gemachten Beschwerdegegenstandes durch Vornahme

    Eine solche unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu der an sich gegebenen Berufung kann in einem Fehler bei der Bewertung des Beschwerdegegenstands liegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. September 2013 - II ZB 6/12, NZG 2013, 1258 Rn. 8; vom 14. Juni 2016 - VIII ZB 4/16, WuM 2016, 501 Rn. 3 ff.; vom 3. April 2019 - VII ZB 59/18, juris Rn. 11).
  • LG Heidelberg, 07.10.2021 - 5 S 22/21

    Heizleitungen über Putz: Mietwertminderndes Merkmal in einem qualifizierten

    Insbesondere ist die Berufung gemäß § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO statthaft, weil der Wert des Beschwerdegegenstands bei der begehrten monatlichen Mieterhöhung in Höhe von 18, 63 Euro gemäß § 9 ZPO 782, 46 Euro beträgt (vgl. BGH, Beschluss vom 14.06.2016, VIII ZB 4/16).
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